Ausbildung

Theorie:

Der Mindestumfang des theoretischen Unterrichtes in Doppelstunden (90 Minuten)

Der Stoff des theoretischen Pflichtunterrichtes ist gegliedert in den:

1. allgemeinen Teil (Grundunterricht) für alle Bewerber
2. klassenspezifischen Zusatzunterricht

Klasse Grundunterricht Klassenspez. Unterricht Gesamt
A (Motorrad)
12*
4
16
B (Pkw)
12*
2
14
BE (Pkw/Anhänger)
12*
2
14

(*Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichtes vermindert sich um 6 Doppelstunden,wenn der Bewerber bereits eine andere deutsche
Fahrerlaubnis besitzt. Allerdings ist dies nur der Mindestumfang,

Unterricht:

Montags und Donnerstags

von 19:00 bis 20:30 Uhr

Klasse A Unterricht nach Bedarf.

Aus der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, wann und wo Sie beim TÜV Hanse in Hamburg die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ablegen können. Die Prüfung wird in Blöcken durchgeführt, die eine Dauer von ca. 1 Stunde haben. Angegeben ist jeweils der Startzeitpunkt der Prüfungsblöcke.

Mitte
Harburg
Langenhorn
Bergedorf
Wandsbek
Altona
Montag 07:00, 08:00, 14:00, 15:00 12:00, 13:00, 14:00, 15:00
Dienstag 7:00, 8:00, 14:00, 15:00 07:00, 08:00 14:00, 15:00
Mittwoch
Donnerstag 7:00, 8:00 14:00, 15:00
Freitag 14:00, 15:00 13:30 - 16:30

Theorieprüfung am PC (Fremdsprache u. deutsche Sprache, gilt nur Standort Mitte)

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
PC-Übungen 14:00, 15:00 14:00, 15:00 7:00, 8:00

Mitte: Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg Harburg: Großmoordamm 61, 21079 Hamburg Langenhorn: Langenhorner Chausee 491, 22419 Hamburg Bergedorf: Brookdeich 26, 21029 Hamburg Wandsbek: Kühnstraße 71, 22040 Hamburg

Notwendige Unterlagen, die Sie zu der theoretischen Prüfung mitnehmen müssen, sind:

• Personalausweis
• Prüfkarte bzw. Infos (bekommen Sie von uns in der Fahrschule)
• Ausbildungsbescheinigung (Nachweis von der Fahrschule über Teilnahme am theoretischen Unterricht)
Der früheste Termin für eine Teilnahme ist drei Monate vor dem 18. Geburtstag. Die Theorieprüfung kann ganz normal auf
Papier oder jetzt auch am PC abgelegt werden. Theorieprüfungen in ausländischer Sprache kann nur noch am PC bei dem
Landesbetrieb Verkehr abgelegt werden!

Den Vortest zur theoretischen Prüfung können Sie bei uns in den Fahrschulen absolvieren. Nutzen Sie bitte dieses Angebot von uns.
Kommen Sie innerhalb der Geschäftszeiten so oft Sie möchten zum Vortest, denn wir möchten, dass Sie mit einem sicherem Gefühl zur richtigen Prüfung gehen!

Praxis:

Der Gesetzgeber schreibt in der Fahrschülerausbildungsverordnung lediglich die Fahrten in der Nacht, auf der Autobahn und der Landstrasse vor,
die erst zum Ende der Ausbildung erfolgen dürfen. Dabei ist die Ausbildung in der Stadt und die Grundaufgaben noch nicht enthalten. Jeder benötigt
dafür unterschiedlich viele Fahrstunden und es ist leider nicht vorhersehbar, wie viele es denn werden.

Mindestanforderungen an Fahrstunden (Pflichtfahrten) Klasse A + B:

Kategorie benötigte Fahrstunden
Überlandfahrt 5
Autobahnfahrt 4
Beleuchtungsfahrt 3

Für Motorradfahrschüler ist Bekleidung bei uns vorhanden, allerdings nicht alle Größen. Wir beraten Sie aber gerne bei
der Auswahl und dem Kauf der passenden Kleidung.
Generell lässt sich keine Aussage darüber machen, wie viele Fahrstunden ein/e Fahrschüler/in benötigt. Aber getreu unserem Motto versuchen wir,
Sie bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten.

Die praktische Fahrprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gemacht werden.
Nachdem der Fahrschüler und der Fahrlehrer sich einig sind, dass das Fahrkönnen ausreicht, um an der praktischen Fahrprüfung teilzunehmen,
wird der Fahrschüler durch die Fahrschule angemeldet.Die praktische Fahrprüfung findet mit Ihrem Fahrlehrer und einem Fahrprüfer statt.
Dabei dauert die Fahrt 45 Minuten (bei Motorradprüfungen 60 Minuten).

In der Regel findet die praktische Prüfungsfahrt in bekannter Umgebung statt. Sie beinhaltet das Fahren in der Stadt, außerhalb der Stadt (Autobahn)
und die Grundfahraufgaben (Einparken,Wenden,Gefahrbremsung)

Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt eine Probezeit, die nach zwei Jahren endet, sofern keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
(StVO)im Verkehrszentralregister eingetragen werden.

Dieser Stufenplan ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet hier die verkürzte Form. Ihr Fahrlehrer wird Ihnen vor jeder Übungsfahrt die Inhalte der
Übungen erklären. Dadurch können Sie den Stand Ihrer Ausbildung jederzeit erkennen und habeneine Vorstellung der Übungen, die noch vor Ihnen liegen.

Achtung: Eine neue Stufe kann erst bekonnen werden, wenn die Anforderungen der Vorstufe selbständig bewältigt werden.

1 Grundstufe:

• Erklärung des Stufenplans, der Bedienungelemente, Lenkübungen, Beobachtung und richtiges Sehen.
• Anfahren und Halten, Kupplungsschleifpunkt, Schalten bis 2. Gang.
• Zurückschalten in den 1. Gang an engen, unübersichtlichen Stellen.

2 Aufbaustufe:
• Anfahren unter Zeitdruck, Schalten bis 5. Gang, Zielbremsung an Ampelanlagen.
• Zurückschalten vor dem Abbiegen, mit und ohne Abbremsen durch Fußbremse.
• Anfahren am Berg, Wenden, Einparken, Rückwärts um die Ecke u.s.w.

3 Leistungsstufe:

• Abbiegen in alle Richtungen an Kreuzungen mit Vorfahrt von rechts, Einbahnstrasse
• Verhalten bei Vorfahrt gewähren und Stop-Schildern.
• Abknickende Vorfahrten, Bahnübergänge, Kreisverkehre.
• Fahrstreifenwechsel auch bei dichtem Verkehr und Abbiegen an Ampelkreuzungen.
• Kombiniertes Abbiegen (rechts und wieder links, links und wieder links)
• Zusammenfassung aller bisher geübten Lehrinhalte (Fahrlehrer hilft nur wenig).

4 Sonderfahrten:

• Landstrasse (mindestens 5 Fahrstunden a 45 Minuten)
• Autobahn (mindestens 4 Fahrstunden a 45 Minuten)
• Beleuchtungsfahrt (mindestens 3 Fahrstunden a 45 Minuten)

5 Reifestufe:

• Selbständiges Fahren mit Richtungsansage durch Vorwegweiser u.s.w. (Fahrlehrer hilft nur wenig)
• Vorprüfungsfahrt. Fahrschüler soll alle anfallenden Aufgaben selbst bewältigen. Fahrlehrer schreibt, wie bei der Prüfung,
die Fehler mit und bespricht sie.
• Wiederholung der zu beanstandenden Fahraufgaben.